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Grundregeln zum Umgang mit elektronischen Kommunikationsmitteln in der Zentralen Universitätsverwaltung der Humboldt-Universität

Humboldt-Universität zu Berlin 05. März 2020
   

 

1. Allgemeines

Ergänzend zur Benutzungsordnung des CMS der Humboldt-Universität gelten für die Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV) folgende Regelungen:

  • Alle im Verwaltungsnetz angebotenen Dienste, Programme und Computer sind nur für dienstliche Zwecke zu nutzen. Jeglicher Mißbrauch des Verwaltungsnetzes ist zu unterlassen, zu verhindern bzw. dem Betreiber (der Zentraleinrichtung Computer- und Medienservice (CMS)) zur Kenntnis zu geben.
  • Auf den zum Verwaltungsnetz (UVA) gehörenden Computern werden Dienste und Programme nur durch den CMS installiert. Eigenmächtige Veränderungen sind nicht gestattet.
  • Für Notfälle sind sämtliche Paßwörter der Nutzer bei der Büroleitung in verschlossenen Umschlägen zu hinterlegen. Ist der Notfall eingetreten, darf die/ der Berechtigte den Umschlag öffnen und das Paßwort benutzen. Die Berechtigung ergibt sich aus der Diensthierarchie, der Zweckbindung der Daten und der Verhältnismäßigkeit. Über eingetretene Notfälle ist der Behördliche Datenschutzbeauftragte zu informieren.

Die Tatsache der Nutzung des Paßwortes muß auf dem Umschlag der/des Betroffenen unter Kurzbezeichnung des Grundes durch die/den berechtigte/n Nutzer/in vermerkt werden. Das Paßwort ist anschließend durch die/den Betroffene/n zu ändern. Als Notfall gilt auch nichtvorhersehbare Abwesenheit.

2. Anmelden und Abmelden von Nutzern

Die Anmeldung für das Verwaltungsnetz der HU erfolgt durch die Abteilungsleitung des neuen Benutzerin oder Benutzers.

Zur Anmeldung verwendet die jeweilige Abteilungsleitung das Anmeldungsformular für das Verwaltungsnetz der HU.

Das Abmelden einer Benutzerin oder eines Benutzers erfolgt ebenfalls durch die zuständige Abteilungsleitung. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die elektronischen Netz-Ressourcen der Benutzerin oder des Benutzers zu löschen.

Zur Abmeldung verwendet die jeweilige Abteilungsleitung das Abmeldungsformular für das Verwaltungsnetz der HU.

 

3. Netzlaufwerke

Neben den PC-gebundenen Laufwerken hat der Netzteilnehmer/die Netzteilnehmerin die Möglichkeit, durch die Netzbetreiber gesicherte Netzlaufwerke zu benutzen.

Diese Ressourcen dienen ausschließlich der Aufbewahrung dienstlicher Dokumente.

Die personengebundenen Netzlaufwerke sind vor dem Zugriff Fremder geschützt. Es ist nur in Ausnahmen und nur im Sinne einer Einzelfallentscheidung möglich, diese Daten für einen Dritten nutzbar zu machen.

Die gruppengebundenen Netzlaufwerke sind nur durch den zuvor bestimmten Personenkreis benutzbar. Über Änderungen entscheidet die Leiterin bzw. der Leiter der Organisationseinheiten innerhalb der ZUV.

 

Torsten Eggert