Humboldt-Universität zu Berlin - Computer- und Medienservice

Humboldt-Universität zu Berlin | Computer- und Medienservice | Aktuelles und Veranstaltungen | KI-Inhalte kennzeichnen – das Wichtigste in Kürze

KI-Inhalte kennzeichnen – das Wichtigste in Kürze



Seit dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung. Diese gilt für alle Beschäftigten der HU.
Er verlangt keine Kennzeichnung aller KI-Inhalte, sondern nur in bestimmten Fällen. Verantwortlich ist die HU als Einrichtung – Sie handeln in ihrem Auftrag. Der folgende Überblick zeigt, was das für Ihre tägliche Arbeit bedeutet.

Veröffentlichte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse

Betroffen sind Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit zu informieren – etwa Pressemitteilungen, Wissenschaftskommunikation oder Beiträge zu Gesundheit, Umwelt, Verwaltung und Forschung.

Kein Hinweis nötig, wenn der Text fachlich geprüft wurde. Hat eine fachkundige Person den Inhalt vor der Veröffentlichung inhaltlich geprüft und zeichnet dafür verantwortlich (z. B. Peer Review, redaktionelle Freigabe), entfällt die Kennzeichnungspflicht. Eine reine Rechtschreib-, Format- oder Stilprüfung genügt dafür nicht.

Realistisch wirkende Bilder, Videos und Tonaufnahmen kennzeichnen

Wenn ein mit KI erzeugtes oder bearbeitetes Bild, Video oder Audio so aussieht oder klingt, als zeige es reale Personen, Orte oder Ereignisse, bringen Sie einen sichtbaren bzw. hörbaren Hinweis an – spätestens dann, wenn andere den Inhalt zu sehen oder zu hören bekommen.

  • Der Hinweis gehört direkt an den Inhalt: Bildunterschrift, Einblendung, Ansage.
  • Ein Vermerk im Impressum, im Footer oder in den Nutzungsbedingungen genügt nicht.
  • Er muss ohne technische Hilfsmittel erkennbar sein – eine unsichtbare Markierung in den Metadaten reicht nicht aus.

Nicht betroffen: erkennbar künstliche Illustrationen, Icons und abstrakte Grafiken sowie Bearbeitungen ohne Veränderung des Aussagegehalts (Farbe, Helligkeit, Zuschnitt, Rauschunterdrückung).

Nicht kennzeichnungspflichtig sind:

Interne Entwürfe, Protokolle, Notizen, Präsentationen, E-Mails und Recherche · Übersetzungen für den internen Gebrauch · KI als Schreibhilfe für Gliederung, Kürzung oder Umformulierung, solange ein Mensch den Inhalt verantwortet · Programmcode

Formulierungsvorschläge

  • „Bild mit KI erzeugt (KI-System der HU)“
  • „Dieses Video enthält mit KI erzeugte Szenen.“
  • „Dieser Text wurde mit KI-Unterstützung erstellt.“
  • Bei Audio und Video: als Einblendung oder gesprochener Hinweis zu Beginn.