
Prüfungsformen
In § 96 ZSP-HU (Fächerübergreifende Satzung zur Regelung von Zulassung, Studium und Prüfung, 8. Änderung, Stand 19.5.2020; vgl. nichtamtliche Lesefassungen) werden für die Modulabschlussprüfungen (MAP) als Rahmenvorgabe für alle Fakultäten die folgenden Prüfungsformen genannt:
- Klausuren
- Hausarbeiten
- Portfolios
- Essays
- multimediale Prüfungen
- mündliche Prüfungen
- praktische Prüfungen
- elektronische Klausur (~ schriftliche Aufsichtsarbeit)
- Antwort-Wahl-Verfahren
In den einzelnen Prüfungsordnungen können diese Prüfungsformen für die Institute und Fakultäten konkretisiert werden, so dass weitere Prüfungsformen wie bspw. Referat (z.B. Thaer-Institut), mündliche Gruppenprüfung (z.B. Physik), Lehreinheitsprüfung (z.B. Juristische Fakultät), Poster (z.B. Rehabilitationswissenschaften) oder Take-Home-Exam (z.B. Nordeuropa-Institut) hinzukommen können. Darüber hinaus besteht im Allgemeinen die Option, beim zuständigen Prüfungsausschuss eine (begründete) Änderung der für eine MAP vorgesehenen Prüfungsform zu beantragen.
Aufgrund dieser umfangreichen Möglichkeiten kann hier nur für einige Formate exemplarisch gezeigt werden, wie sie sich in digitale Prüfungsszenarien umsetzen lassen. Neben rechtlichen Fragen sollten sich Prüfende bei der "Digitalisierung" von Prüfungen vor allem auf didaktische Überlegungen (z.B. Aufgabenkonstruktion) und praktische Erwägungen (z.B. technische Mindestanforderungen für die Prüflinge) konzentrieren.