Humboldt-Universität zu Berlin - Forschungsdatenmanagement

In Deutschland

Hier finden Sie eine Auswahl an Dokumenten wissenschaftlicher und politischer Organisationen in Deutschland, welche konkrete Empfehlungen zum Umgang mit Forschungsdaten ausgesprochen haben.

Hochschulrektorenkonferenz (HRK)

  • Eine zentrale strategische Herausforderung für Hochschulen

Das Management von Forschungsdaten, die Möglichkeiten ihrer Vernetzung, ihre dauerhafte Verfügbarhaltung und ihr offener Zugang erfordern adäquate neue Infrastrukturen. Fürdie strategische Steuerung dieser Prozesse sind die Hochschulleitungen gefragt. Sie sind gefordert, an ihren Hochschulen Leitlinien zum Umgang mit digitalen Forschungsdaten abzustimmen und Vereinbarungen mit anderen Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie fachspezifischen Daten-Infrastrukturen zu unterstützen.(in: Empfehlung der 16. HRK-Mitgliederversammlung, 13.05.2014)

 

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

  • Gute wissenschaftliche Praxis

Primärdaten als Grundlagen für Veröffentlichungen sollen auf haltbaren und gesicherten Trägern in der Institution, wo sie entstanden sind, für zehn Jahre aufbewahrt werden. (in: Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (Empfehlung 7), ergänzte Auflage 2013)

  • Datenmanagementplan bei der Antragstellung

Werden in dem geplanten Projekt systematisch Forschungsdaten erhoben, die für eine Nachnutzung geeignet sind, sollte der Antrag ein entsprechendes Konzept für die Überführung der Forschungsdaten in vorhandene Datenbanken oder Repositorien enthalten. Häufig ist es in diesem Fall sinnvoll, bereits in der Planungsphase Kontakt zu den Ansprechpersonen der entsprechenden Infrastrukturen aufzunehmen, um existierende Standards nutzen zu können oder um gegebenenfalls anfallende Kosten für diese Schritte in den Antrag integrieren zu können. (in: Hinweise für die Planungsphase - Sollen die entstehenden Forschungsdaten zugänglich gemacht werden?, Aktualisierungsdatum: 21.08.2013)

  • gesicherte Aufbewahrung und Bereitstellung digitaler Forschungsprimärdaten

Die Regelung der Aufbewahrung und Bereitstellung der Daten sollte von Anfang an im Arbeitsplan des Wissenschaftlers vorgesehen und im Rahmen der Förderverfahren bereits in den Anträgen dargelegt werden. (in: Empfehlungen zur gesicherten Aufbewahrung und Bereitstellung digitaler Forschungsprimärdaten, 2009)

 

Deutsche Initiative für Netzwerkinformation (DINI)

  • Zugänglich, wenn möglich; eingeschränkt, wenn notwendig

Die barrierefreie Veröffentlichung von wissenschaftlichen Daten ist für alle Disziplinen erstrebenswert und entspricht der breiten Forderung nach Open Access. In einigen Disziplinen kann dieser Forderung z. B. aufgrund rechtlicher Aspekte nicht, oder nur eingeschränkt, nachgekommen werden. Je nach Disziplin und Daten können ggf. Zugangskontrollen helfen, rechtlich abgesicherte Wege zu beschreiten. (in: Positionspapier Forschungsdaten, 2009)


Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen

  • Wissenschaftliche Anerkennung

Die Bereitstellung von Forschungsdaten zur weiteren Nutzung ist eine Leistung, die der Wissenschaft als Ganzer zu Gute kommt. Die Allianz ermutigt zur Anerkennung und Förderung dieses zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Aufwands. (in: Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten, 2010)

  • Zugang zu öffentlich geförderter Forschung

In Übereinstimmung mit wichtigen internationalen Organisationen auf dem Gebiet der Förderung und Durchführung von Forschungsaufgaben unterstützt die Allianz die langfristige Sicherung und den grundsätzlich offenen Zugang zu Daten aus öffentlich geförderter Forschung. (in: Grundsätze zum Umgang mit Forschungsdaten, 2010)


Kommission Zukunft der Informationsinfrastruktur (KII)

  • Forschungsdaten als Kulturgut

Forschungs-Daten sind als nationales Kulturgut anzusehen und sollten im Sinne einer öffentlichen Aufgabe dauerhaft gesichert und der (Fach-)Öffentlichkeit sowie zukünftigen (Forscher-)Generationen zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden. (in: Gesamtkonzept für die Informationsinfrastruktur in Deutschland, 2011)


Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Deutschen Bundestages

  • Zugang und Anerkennung

Die Enquete-Kommission sieht, in Einklang mit den Stimmen aus der Praxis, für die Zukunft große Chancen darin, das Open Access-Prinzip, soweit möglich, auf den Bereich der Forschungsdaten aus öffentlich geförderter Forschung auszuweiten und hierfür entsprechende Maßnahmen zu erarbeiten. […] Wissenschaftliche Primärdaten sollten umfassend unter Angabe der verantwortlichen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zitationsfähig und bei der Evaluation von Forschungsleistungen berücksichtigt werden. (in: Handlungsempfehlungen der Projektgruppe Bildung Forschung - Ausschussdrucksache 17/24(052), 2012)


Allgemeiner Fakultätentag (AFT), die Fakultätentage und Deutscher Hochschulverband (DHV)

  • Ehrlichkeit im Umgang mit Daten

Die Grundregeln wissenschaftlichen Arbeitens sind in allen Wissenschaftsdisziplinen gleich. Oberstes Prinzip ist die Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und anderen. Forschungsergebnisse und die ihnen zugrunde liegenden Daten müssen ebenso genau dokumentiert werden und überprüfbar sein, wie die Interpretationsleistungen und ihre Quellen. (in: Gute wissenschaftliche Praxis für das Verfassen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten, 2012)