Humboldt-Universität zu Berlin - Computer- und Medienservice

Hausordnung

Hausordnung (Entwurf)

für das Objekt Erwin Schrödinger-Zentrum, Rudower Chaussee 26, vom 01. September 2004

1. Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt für alle Mitglieder der HU und Besucher im gesamten Gebäude und den angrenzenden Wegen. Sie tritt mit der Unterschrift durch den Direktor des Computer- und Medienservices in Kraft.

2. Allgemeine Bestimmungen

  • Störungen, Havarien und Schäden am Gebäude sind umgehend dem Störungsdienst der HU zu melden.
  • Für Kleinreparaturen ist direkt der Hausmeister zu informieren.
    (Briefkasten Kellereingang oder per E-Mail: heiko.menge@staff.hu-berlin.de)
  • Außerhalb der Arbeitsräume/Lagerräume (Zugänge, Treppen, Parkflächen etc.) und auf Fluren dürfen keine Gegenstände längere Zeit abgestellt oder gelagert werden.
  • Die Verschwendung von Wärme, Elektroenergie und Wasser ist zu vermeiden.
  • Für eine ausreichende Belüftung der Räume ist zu sorgen. Türen und Fenster sind bei Abwesenheit oder Unwetter geschlossen zu halten (der außen angebrachte Sonnenschutz wird bei Sturm und/oder Regen automatisch hochgefahren).
  • Im Müllraum im Erdgeschoss, Zugang über Brook-Taylor-Straße, befinden sich Container für Müll, Papier und Grüner Punkt zur Entsorgung. Das Ablegen von Müll außerhalb der Container muss mit dem Hausmeister vereinbart werden.
  • Leere Tonerkartuschen, leere Farbpatronen, nicht mehr benötigte Datenträger (Disketten, CDs) und anderer Computermüll sind in der Benutzerberatung des CMS abzugeben.
  • Plakate, Mitteilungen etc. dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen (Pinnwände, Schaukästen) angebracht werden. Insbesondere ist das Bekleben von Glasflächen, Türen und Wänden untersagt.

3. Betreten des Hauses / Schließzeiten

  • Allen berechtigten Personen werden Zutrittskarten ausgehändigt, mit denen sie in der Arbeitszeit das Haus über die Eingänge Rudower Chaussee und Brook-Taylor-Straße betreten können. Die Zutrittskarten sind sorgfältig aufzubewahren. Der Verlust ist umgehend der Benutzerberatung des CMS mitzuteilen (Tel.: 2093 70000).
  • Für die Öffentlichkeit ist das Gebäude montags bis freitags von 7:30 bis 20:00 Uhr und sonnabends von 11:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. In dieser Zeit sind alle Eingänge des Hauses geöffnet. Außerhalb dieser Zeit ist das Gebäude verschlossen.
  • Für einzelne Bereiche des Hauses können gesonderte Öffnungszeiten und Zutrittsregelungen gelten.
  • Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Hauses verfügt über ein persönliches Schlüsselfach. Dieses Fach kann nur mit Hilfe der Zutrittskarte geöffnet werden.
  • Für alle Hörsäle und Seminarräume gibt es gesonderte Schlüsselfächer. Alle berechtigten Dozenten haben Zugang zu diesen Schlüsselfächern.
  • Alle anvertrauten Schlüssel für jegliche Räumlichkeit des Hauses sind vor dem Verlassen des Hauses stets in den dafür vorgesehenen Schlüsselfächern zu deponieren.
  • Hörsäle und Seminarräume sind nach den Lehrveranstaltungen zu verschließen.
  • Ohne Gefahr dürfen weder Hausalarm- oder Feuerwehrauslöser betätigt noch die Notausgänge benutzt werden.
  • Das Mitnehmen von Tieren und Fahrzeugen ins Haus ist nicht gestattet.

4. Befahren des Grundstückes

  • Das Befahren, Halten und Parken hat nur auf den gekennzeichneten Flächen zu erfolgen.
  • Fahrzeuge dürfen nur während der zum Auf- und Abladen erforderlichen Zeit auf der gekennzeichneten Fläche in der Brook-Taylor-Straße verbleiben.
  • Fahrräder sind grundsätzlich an den Fahrradständern abzustellen und vom Nutzer zu sichern. Das Abstellen im Haus, an Hauswänden und Bäumen ist untersagt.
  • Für Rollstuhlfahrer sind 4 Parkplätze in der Brook-Taylor-Straße vorgesehen.
  • In der Brook-Taylor-Straße befinden sich zwei gekennzeichnete Parkplätze, deren Benutzung ausschließlich den CMS festgelegt wird.

5. Rauchverbot

  • Das Rauchen und jeglicher Umgang mit offenem Feuer ist im gesamten Haus nicht gestattet.
  • Über Rauchgenehmigungen in Mitarbeiterräumen entscheiden die Leiter der Einrichtung.

6. Essen, Trinken, Telefonieren, Fotografieren

  • An allen öffentlichen Computerarbeitsplätzen ist das Essen und Trinken nicht gestattet.
  • Vor dem Betreten des Lesesaals sind Taschen, Jacken und Mäntel in der Garderobe wegzuschließen. Dies gilt auch, wenn auf diesem Wege nur die Computerpools aufgesucht werden.
  • In der Bibliothek und in allen Computerpools ist das Essen, Trinken (außer farblose Getränke in verschließbaren Flaschen für den Eigenbedarf) nicht gestattet.
  • In der Bibliothek ist
    • das Fotografieren und Filmen nur für private Zwecke gestattet.
    • zum Fotografieren oder Filmen für nicht private Zwecke eine Erlaubnis von der Leitung der Bibliothek einzuholen.