Humboldt-Universität zu Berlin - Computer- und Medienservice

Merkblatt zur Bildschirmarbeitsplatzgestaltung

Ergonomie

EU-Richtlinie Bildschirmarbeitsplätze
Merkblatt zur Bildschirmarbeitsplatzgestaltung im Bürobereich
(Wichtige Kenngrößen auszugsweise)
Kenngrößen in der Bildschirmarbeitsplatzgestaltung

1. Bildschirmgeräte

  • Bestehend aus Bildschirm, Tastatur oder sonstiger Eingabeeinheit (Maus) sowie einer Steuereinheit (Rechner). Sie sind mit einem entsprechenden Rechenprogramm (Software) ausgerüstet.
1.1 Bildschirm
  • flimmerfrei, mindestens 73 Hz, empfohlen mehr als 85 Hz Bildelementfolgefrequenz
  • dreh- und neigbar, Gehäuse nicht zu hell und nicht zu dunkel (weder weiß noch schwarz)
  • mittlere Leuchtdichte bei empfohlener Positivdarstellung auf dem Bildschirm
    DIN EN 29 241 Teil 3 ist einzuhalten
100 cd/m2
1.2 Tastatur
  • flexibel aufstellbar - vom Bildschirm getrennt
  • Tastaturbeschriftung gut lesbar
  • Tastaturhöhe max. 30 mm (in C-Reihe)
  • Tastaturneigung kleiner als 15°
  • Tastaturbelegung nach DIN 2137 Teil 2 und DIN 9758
1.3 Vorlagenhalter
  • frei aufstellbar - zwischen 15° und 75° neigbar
  • ausreichend groß (entsprechend der Vorlage) und standsicher auch beim Bestempeln, Abzeichnen oder Korrigieren der Vorlage
  • Vorlagen müssen gut lesbar sein

2. Arbeitsplatz Tisch/Stuhl

  • Arbeitstisch ausreichend standsicher und erschütterungsfrei, Prüfung nach DIN 4554.
2.1 Höhe der Arbeitsfläche
  • Tischhöhe nicht höhenverstellbar
72 cm
  • Tischhöhe höhenverstellbar mindestens
68 bis 76 cm
  • Höhenverstellung in bestimmten Fällen ergonomisch zweckmäßig, aber nicht zwingend vorgeschrieben, bei größerem Verstellbereich Erweiterung nach unten empfohlen
  • Arbeitshöhe (einschl. z. B. Tastaturhöhe) von 75 cm dar nicht überschritten werden
2.2 Größe der Arbeitsfläche
  • Tischfläche mindestens
    oder mindestens
    (berechnet bei 80 cm Tischtiefe)
160x80cm
1,28 m2
  • Vergrößerung der Tischfläche in Stufen von
10 cm
um "Mischarbeit" zu ermöglichen und zur Vermeidung von Zwangspausen bei der Arbeit an Bildschirmgeräten - vorzugsweise durch angewinkelte Mehrflächenarbeitsplätze mit Arbeitskante von mindestens
60 cm
  • eine Mindestarbeitskante von
    bei Verwendung eines Unterschrankes von
    muß zusätzlich vorhanden sein
80 cm
120 cm
2.3 Tiefe der Arbeitsfläche
Ergonomie
  • Tiefe der Tischfläche am Bildschirm
mind. 80 cm
  • Sie richtet sich nach Sehentfernung zum Bildschirm, Tiefe des Bildschirmes (darf nicht über die Tischkante hinausragen) und Platz für Tastatur sowie Handballenauflage von mind.
10 cm
  • Tiefe der Arbeitsfläche darf an keiner Stelle geringer sein als
80 cm
  • Plattentiefen unter 80 cm gelten nur als Ablage oder Aufstellfläche
2.4 Neigung der Arbeitsfläche
  • Tischfläche bis
    kann ergonomisch nützlich sein, aber nicht vorgeschrieben
ca. 16°
2.5 Oberfläche
  • frei von störenden Reflexionen und Spiegelungen
  • Arbeitsfläche darf nicht zu hell und nicht zu dunkel sein und nicht glänzen (weder weiß noch schwarz und höchstens seidenmatt)
  • Anforderungen entsprechend DIN 4554
2.6 Beinraum am Arbeitsplatz
  • Höhe mindestens
65cm, besser 69cm
  • Breite mindestens
58 cm
  • Tiefe mindestens
60 cm
Ergonomie
  • Stellenelemente (Füße) nicht im Beinraum (auch im Eckbereich mindestens 45 cm zurückversetzt oder bei Unterteilung des Beinraumes sichtbar angeordnete (maximal 10 cm von der Vorderkante). Der jeweilige Mindestbeinraum ist einzuhalten.Maße und Anforderungen nach DIN 4549 sowie DIN 4554
2.7 Elektrifizierung
  • kabelführende Schächte und Kanäle mit getrennter Führung von Stark- und Schwachstromleitungen
2.8 Arbeitsstuhl
Ergonomie
  • Bürodrehstuhl auf fünf gleichartigen Abstützpunkten oder gebremsten Rollenhöhenverstellbar von
42 bis 53 cm
  • mit Tiefenfederung, auch in niedrigster Einstellung
    Maße und Anforderungen nach DIN 4551
  • Anpassung der Sitzhöhe an feste Tischhöhe für kleine Personen durch Fußstützen nach DIN 4556
  • Rückenlehnen, bei denen die Rückenlehnenoberkante 450 mm oder mehr über dem Sitz liegt, können allein durch eine Veränderung ihrer Neigung den Benutzern mit unterschiedlichen Körpermaßen in den verschiedenen Sitzhaltungen angepaßt werden und brauchen deshalb nicht in der Höhe verstellbar zu sein.
  • Bürodrehstühle mit Synchronverstellung werden empfohlen.

3. Arbeitsumgebung

  • Bedienfläche vor allen Büromöbeln generell
80 cm tief
  • am persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz
100 cm tief
  • freie Bewegungsfläche mind.
    ebenfalls an keiner Stelle weniger als
1,5 m2
100 cm tief
  • Benutzerflächen dürfen sich nicht mit Stellflächen und mit Verkehrswegeflächen im Raum überlagern (DIN 4543-1)
3.1 Empfohlene Farbgestaltung
- für die Raumbegrenzungsflächen
  • Farbgestaltung und Reflexionsgrad der Decke
0,7 bis 0,85
  • Farbgestaltung und Reflexionsgrad der Wände
0,5 bis 0,65
  • sowie des Bodens im Bereich
0,2 bis 0,4
- für Arbeitsflächen, Einrichtungen und Geräte
  • Reflexionsgrade im Bereich von
    Glanzgrade von matt bis seidenmatt
0,2 bis 0,5
3.2 Blendung
  • Die Blendung darf weder durch Lampen oder Leuchten (Direktblendung) noch durch Spiegelungen hoher Leuchtdichten auf glänzenden Flächen (Reflexblendung) hervorgerufen werden
  • "Parallel-zum-Fenster-Aufstellung" der Bildschirmgeräte
3.3 Klima
  • Für Bürotätigkeiten gilt eine empfohlene Temperatur von
21 bis 22 °C
  • bei hohen Außentemperaturen sollte die Raumtemperatur 26°C nicht überschreiten
  • Luftgeschwindigkeit am Arbeitsplatz
0,1 bis 0,15 m/sec.
  • Relative Luftfeuchtigkeit im Bereich von
40 % bis 65 %
empfohlen
50 %
3.4 Licht
  • Horizontale Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz mindestens
500 Lux
3.5 Lärm
  • Arbeitsmittel müssen mit Lärmminderungstechnik ausgerüstet sein
  • Umgebungslärm darf weder die Sprachverständigung noch die Konzentration beeinträchtigen
  • Beurteilungspegel am Arbeitsplatz
max. 55 dB (A)