Kenngrößen in der Bildschirmarbeitsplatzgestaltung
1. Bildschirmgeräte
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Bestehend aus Bildschirm, Tastatur oder sonstiger Eingabeeinheit (Maus) sowie
einer Steuereinheit (Rechner). Sie sind mit einem entsprechenden Rechenprogramm
(Software) ausgerüstet.
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1.1 Bildschirm
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flimmerfrei, mindestens 73 Hz, empfohlen mehr als 85 Hz
Bildelementfolgefrequenz
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dreh- und neigbar, Gehäuse nicht zu hell und nicht zu dunkel
(weder weiß noch schwarz)
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mittlere Leuchtdichte bei empfohlener Positivdarstellung auf dem
Bildschirm
DIN EN 29 241 Teil 3 ist einzuhalten
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100 cd/m2
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1.2 Tastatur
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flexibel aufstellbar - vom Bildschirm getrennt
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Tastaturbeschriftung gut lesbar
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Tastaturhöhe max. 30 mm (in C-Reihe)
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Tastaturneigung kleiner als 15°
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Tastaturbelegung nach DIN 2137 Teil 2 und DIN 9758
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1.3 Vorlagenhalter
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frei aufstellbar - zwischen 15° und 75° neigbar
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ausreichend groß (entsprechend der Vorlage) und standsicher auch beim
Bestempeln, Abzeichnen oder Korrigieren der Vorlage
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Vorlagen müssen gut lesbar sein
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2. Arbeitsplatz Tisch/Stuhl
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Arbeitstisch ausreichend standsicher und
erschütterungsfrei, Prüfung nach DIN 4554.
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2.1 Höhe der Arbeitsfläche
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Tischhöhe nicht höhenverstellbar
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72 cm
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Tischhöhe höhenverstellbar mindestens
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68 bis 76 cm
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Höhenverstellung in bestimmten Fällen ergonomisch
zweckmäßig, aber nicht zwingend vorgeschrieben, bei
größerem Verstellbereich Erweiterung nach unten empfohlen
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Arbeitshöhe (einschl. z. B. Tastaturhöhe) von 75 cm dar nicht
überschritten werden
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2.2 Größe der Arbeitsfläche
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Tischfläche mindestens
oder mindestens
(berechnet bei 80 cm Tischtiefe)
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160x80cm
1,28 m2
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Vergrößerung der Tischfläche in Stufen von
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10 cm
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um "Mischarbeit" zu ermöglichen und zur Vermeidung von Zwangspausen
bei der Arbeit an Bildschirmgeräten - vorzugsweise durch angewinkelte
Mehrflächenarbeitsplätze mit Arbeitskante von mindestens
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60 cm
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eine Mindestarbeitskante von
bei Verwendung eines Unterschrankes von
muß zusätzlich vorhanden sein
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80 cm
120 cm
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2.3 Tiefe der Arbeitsfläche
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Tiefe der Tischfläche am Bildschirm
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mind. 80 cm
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Sie richtet sich nach Sehentfernung zum Bildschirm, Tiefe des Bildschirmes
(darf nicht über die Tischkante hinausragen) und Platz für Tastatur
sowie Handballenauflage von mind.
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10 cm
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Tiefe der Arbeitsfläche darf an keiner Stelle geringer sein als
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80 cm
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Plattentiefen unter 80 cm gelten nur als Ablage oder Aufstellfläche
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2.4 Neigung der Arbeitsfläche
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Tischfläche bis
kann ergonomisch nützlich sein, aber nicht vorgeschrieben
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ca. 16°
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2.5 Oberfläche
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frei von störenden Reflexionen und Spiegelungen
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Arbeitsfläche darf nicht zu hell und nicht zu dunkel sein und nicht
glänzen (weder weiß noch schwarz und höchstens seidenmatt)
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Anforderungen entsprechend DIN 4554
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2.6 Beinraum am Arbeitsplatz
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65cm, besser 69cm
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58 cm
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60 cm
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Stellenelemente (Füße) nicht im Beinraum (auch im Eckbereich
mindestens 45 cm zurückversetzt oder bei Unterteilung des Beinraumes
sichtbar angeordnete (maximal 10 cm von der Vorderkante). Der jeweilige
Mindestbeinraum ist einzuhalten.Maße und Anforderungen nach DIN 4549
sowie DIN 4554
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2.7 Elektrifizierung
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kabelführende Schächte und Kanäle mit getrennter Führung
von Stark- und Schwachstromleitungen
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2.8 Arbeitsstuhl
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Bürodrehstuhl auf fünf gleichartigen Abstützpunkten oder
gebremsten Rollenhöhenverstellbar von
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42 bis 53 cm
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mit Tiefenfederung, auch in niedrigster Einstellung
Maße und Anforderungen nach DIN 4551
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Anpassung der Sitzhöhe an feste Tischhöhe für kleine Personen
durch Fußstützen nach DIN 4556
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Rückenlehnen, bei denen die Rückenlehnenoberkante 450 mm oder mehr
über dem Sitz liegt, können allein durch eine Veränderung
ihrer Neigung den Benutzern mit unterschiedlichen Körpermaßen
in den verschiedenen Sitzhaltungen angepaßt werden und brauchen deshalb
nicht in der Höhe verstellbar zu sein.
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Bürodrehstühle mit Synchronverstellung werden empfohlen.
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3. Arbeitsumgebung
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Bedienfläche vor allen Büromöbeln generell
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80 cm tief
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am persönlich zugewiesenen Arbeitsplatz
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100 cm tief
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freie Bewegungsfläche mind.
ebenfalls an keiner Stelle weniger als
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1,5 m2
100 cm tief
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Benutzerflächen dürfen sich nicht mit Stellflächen und mit
Verkehrswegeflächen im Raum überlagern (DIN 4543-1)
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3.1 Empfohlene Farbgestaltung
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- für die Raumbegrenzungsflächen
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Farbgestaltung und Reflexionsgrad der Decke
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0,7 bis 0,85
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Farbgestaltung und Reflexionsgrad der Wände
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0,5 bis 0,65
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sowie des Bodens im Bereich
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0,2 bis 0,4
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- für Arbeitsflächen, Einrichtungen und Geräte
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Reflexionsgrade im Bereich von
Glanzgrade von matt bis seidenmatt
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0,2 bis 0,5
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3.2 Blendung
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Die Blendung darf weder durch Lampen oder Leuchten (Direktblendung) noch
durch Spiegelungen hoher Leuchtdichten auf glänzenden Flächen
(Reflexblendung) hervorgerufen werden
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"Parallel-zum-Fenster-Aufstellung" der Bildschirmgeräte
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3.3 Klima
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Für Bürotätigkeiten gilt eine empfohlene Temperatur von
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21 bis 22 °C
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bei hohen Außentemperaturen sollte die Raumtemperatur 26°C nicht
überschreiten
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Luftgeschwindigkeit am Arbeitsplatz
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0,1 bis 0,15 m/sec.
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Relative Luftfeuchtigkeit im Bereich von
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40 % bis 65 %
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empfohlen
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50 %
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3.4 Licht
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Horizontale Beleuchtungsstärke am Arbeitsplatz mindestens
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500 Lux
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3.5 Lärm
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Arbeitsmittel müssen mit Lärmminderungstechnik ausgerüstet
sein
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Umgebungslärm darf weder die Sprachverständigung noch die Konzentration
beeinträchtigen
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Beurteilungspegel am Arbeitsplatz
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max. 55 dB (A)
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