Grundregeln zum Umgang mit elektronischen Kommunikationsmitteln in der Zentralen Universitätsverwaltung der Humboldt-Universität
Humboldt-Universität zu Berlin | 7. Dezember 1998 |
Der Kanzler |
1. Allgemeines
Ergänzend zur Computerbetriebsordnung der Humboldt-Universität gilt für die Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV) folgendes:
- Alle im Verwaltungsnetz angebotenen Dienste, Programme und Computer sind nur für dienstliche Zwecke zu nutzen. Jeglicher Mißbrauch des Verwaltungsnetzes ist zu unterlassen, zu verhindern bzw. dem Betreiber (der Zentraleinrichtung Computer- und Medienservice (CMS)) zur Kenntnis zu geben.
- Auf den zum Verwaltungsnetz gehörenden Computern werden nur die durch die Steuerungsgruppe "Verwaltungsnetz" festgelegten Dienste und Programme installiert. Eigenmächtige Veränderungen sind nicht gestattet.
- Für Notfälle sind sämtliche Paßwörter der Nutzer bei der Büroleitung in verschlossenen Umschlägen zu hinterlegen. Ist der Notfall eingetreten, darf die/ der Berechtigte den Umschlag öffnen und das Paßwort benutzen. Die Berechtigung ergibt sich aus der Diensthierarchie, der Zweckbindung der Daten und der Verhältnismäßigkeit. Über eingetretene Notfälle ist der Behördliche Datenschutzbeauftragte zu informieren.
- Elektronische Post und
- Elektronische Verwaltung und Veröffentlichung von Schriftgut.
2. Elektronische Post
Innerhalb des gemeinsamen Geschäftsganges ist die elektronische
Post, einschließlich der beigefügten elektronischen Anlagen,
ein gültiges Mittel zum Austausch von Dienstpost.
Die Teilnehmer/innen des Verwaltungsnetzes verfügen über eine
Hauspostadresse (Banyan VINES-Adresse) und eine EMail-Adresse (Internet-Adresse),
die deren Namen und die zuständige Organisation enthalten. Die an
beide Adressen gerichtete elektronische Post wird in einem personengebundenen
elektronischen Briefkasten gespeichert.
Die in der Verwaltung gültigen Briefformen
- allgemeine Dienstpost
- persönlich adressierte Dienstpost
- persönlich vertrauliche Post
- allgemeiner Dienstpost und/oder
- persönlich adressierter Dienstpost.
Da eine Unterscheidung zwischen beiden Kategorien nicht praktikabel ist, wird die im elektronischen Briefkasten enthaltene Post wie persönlich adressierte Dienstpost behandelt.
Die Versendung von Dokumenten mit persönlich vertraulichem Charakter mittels elektronischer Post sollte erst erfolgen, wenn der entsprechende elektronische Brief über eine eindeutige elektronische Signatur verfügt und verschlüsselt wird. Die Voraussetzungen hierfür werden erarbeitet.
Soll über das Internet vorrangig eine Arbeitsgruppe oder eine Organisationseinheit und nicht eine einzelne Person erreicht werden, so ist statt des Namens ein themenbezogener Begriff zu verwenden. Für die gemeinsame Bearbeitung des elektronischen Briefkastens sind abteilungsinterne Gruppenregeln aufzustellen und ein Verantwortlicher festzulegen.
Die Eigenverantwortung der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters entbindet nicht von der Mindest-einhaltung von Leitungshierarchien.
Der Versender entscheidet in Abhängigkeit vom Inhalt des zu versendenden elektronischen Schriftstücks, welcher Dienstweg einzuhalten ist.
Für den Fall einer mehrtägigen Abwesenheit ist einer Vertretung der Zugang zum elektronischen Briefkasten mittels eines Mitbenutzerzugriff zu gestatten. Die Öffnung der Mailbox ohne diesen Eintrag durch Dritte, z.B. durch Administratoren, ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine Handlungsanleitung zum Eintragen des Mitbenutzers wird auf dem WWW-Server der ZUV angeboten.
Das Ausscheiden eines Netzteilnehmers/einer Netzteilnehmerin aus dem Dienst ist dem Netzbetreiber (dem Rechenzentrum) durch die zuständige Abteilungsleitung unverzüglich zu melden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die elektronischen Netz-Ressourcen (elektronischer Briefkasten und Netzlaufwerke) des Netzteilnehmers/der Netzteilnehmerin zu löschen.
3. Elektronische Verwaltung und Veröffentlichung von Schriftgut (einschließlich Rundschreiben, Formulare und Vordrucke)
Neben den PC-gebundenen Laufwerken hat der Netzteilnehmer/die Netzteilnehmerin
die Möglichkeit, durch die Netzbetreiber gesicherte Netzlaufwerke
zu benutzen.
Diese Ressourcen dienen ausschließlich der Aufbewahrung dienstlicher
Dokumente.
Die personengebundenen Netzlaufwerke sind vor dem Zugriff Fremder
geschützt. Es ist nur in Ausnahmen und nur im Sinne einer Einzelfallentscheidung
möglich, diese Daten für einen Dritten nutzbar zu machen.
Die gruppengebundenen Netzlaufwerke sind nur durch den zuvor
bestimmten Personenkreis benutzbar. Über Änderungen entscheidet
die Leiterin bzw. der Leiter der Organisationseinheiten innerhalb der ZUV.
Die Abteilungen der ZUV sind angehalten, die Möglichkeiten der
elektronischen Kommunikation des World Wide Web (WWW) für die Veröffentlichung
von Verwaltungsvorschriften und Rundschreiben zu nutzen.
Die Koordinierung des Verfahrens wird durch den Vizekanzler wahrgenommen.
Die Abteilungen der ZUV sind angehalten, Briefvorlagen und Formulare
der Humboldt-Universität im universitätseigenen WWW in elektronischer
Form zu veröffentlichen.
Neumann
Kanzler